Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass Susan Achelpöhler seit November 2024 als bestätigte Sachverständige nach §2 Abs. 2 Satz 2 DVO LHundG NRW anerkannt ist. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung und ihrem Fachwissen steht sie nun für die Durchführung von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen zur Verfügung.
Susan Achelpöhler ist eine engagierte und kompetente Expertin, die sich leidenschaftlich für das Wohl von Hunden und deren Haltern einsetzt. Ihre Zertifizierung ermöglicht es ihr, Prüfungen abzunehmen, die sicherstellen, dass Hundehalter die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihre Hunde verantwortungsvoll zu führen.
Ab sofort kann Susan Achelpöhler nach Absprache für die IRJGV-Mitglieder die erforderliche Sachkunde abnehmen, die unter anderem auch bei der Stadt Versmold benötigt wird, um Hunde anzumelden und die erforderliche Sachkunde gegenüber der Stadt nachzuweisen. Weiterhin können auch Verhaltensprüfungen nach Absprache abgelegt werden, die beispielsweise für Leinen- und/oder Maulkorbbefreiungen benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfungen nicht für die Rassen der gefährlichen Hunde gemäß § 3 LHUndG NRW gelten. Dazu zählen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 vermutet wird oder nach § 3 Abs. 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Die Sachkunde kann jedoch für große Hunde gemäß § 11 LHUndG NRW abgelegt werden. Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Halter solcher Hunde müssen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer anerkannten Sachverständigen wie Susan Achelpöhler erbracht werden.
Für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHUndG NRW, wie Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen, gelten besondere Regelungen. Auch hier kann die Verhaltensprüfung und die Sachkundebescheinigung durch eine anerkannte Sachverständige wie Susan Achelpöhler erfolgen.
Wir sind stolz darauf, Susan in unserem Team zu haben und freuen uns darauf, gemeinsam mit ihr die Hundehaltung in unserer Region weiter zu verbessern.
Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen könnt ihr uns gerne kontaktieren.